Für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Störungen zielt der Beitrag einer erfolgreichen psychiatrischen Behandlung nicht in erster Linie auf Inklusion, sondern vielmehr auf die Verhinderung von Exklusion, der weiteren Ausgrenzung dieser Zielgruppe aus den Strukturen, die ihnen die Teilhabe ermöglichen, die unsere Gesellschaft ihnen bereit ist zuzugestehen. Unter diesem Blickwinkel legt der AK seit vielen Jahren einen Schwerpunkt seines Engagements in die Beschreibung der Situation von Menschen mit geistiger Behinderung im Maßregelvollzug, die Unterstützung spezifischer Behandlungsangebote und die Frage nach den notwendigen Voraussetzungen für präventive Ansätze, um Eskalation und Straffälligkeit zu verhindern.
Psychiat Prax 2015; 42(02): 111
DOI: 10.1055/s-0034-1387597