Aus den Arbeitskreisen

Frühjahrstagung 2024 des AK Gerontopsychiatrie

Weiterlesen

Protokoll der Frühjahrstagung 2023 der Arbeitsgruppe Gerontopsychiatrie der Bundesdirektorenkonferenz

Weiterlesen

Jahrestagung des AK Psychiatrische Institutsambulanzen am 07.06.2024 in Hamburg

Weiterlesen

36. Jahrestagung des Arbeitskreises Sucht der BDK

Weiterlesen

AMBI Konzept

Weiterlesen

AK Digitalisierung

Weiterlesen

Cannabisverschreibung - Position des Suchtausschusses der BDK (25.01.2019)

Weiterlesen

AK Migration

Weiterlesen

AK Psychotherapie

Weiterlesen

Arbeitskreis Psychiatrie-Wissenschaft und Forschung

Weiterlesen

AK Psychiatrische Institutsambulanz

Weiterlesen

Aktivitäten des Arbeitskreises „Psychotherapie“ der Bundesdirektorenkonferenz

Weiterlesen

Es gibt keine Beiträge in dieser Kategorie. Wenn Unterkategorien angezeigt werden, können diese aber Beiträge enthalten.

Unterkategorien

In Deutschland können psychisch kranke Rechtsbrecher über ein Gerichtsurteil gemäß der §§ 63 und 64 Strafgesetzbuch (StGB) im Maßregelvollzug untergebracht werden. Diese Maßregel greift auch und insbesondere dann, wenn schuldmindernde Aspekte aufgrund krankhafter psychischer Zustände wirksam werden. Bei der Maßregel handelt es sich um eine Verwahrung, die eine Sicherung analog einer Justizvollzugsanstalt mit einer psychiatrischen Behandlung verknüpft. Dies führt dazu, dass die Anordnung einer Maßregelvollzugsbehandlung durchaus analog einer Behandlung im Justizvollzug eine Sicherung beinhaltet.

Es befinden sich nahezu 6000 Personen bundesweit in Maßregelvollzugseinrichtungen, davon 2/3 in psychiatrischen Kliniken und 1/3 in Entzugsanstalten, davon wiederum circa die Hälfte aufgrund von Alkohol- und die andere Hälfte wegen Drogenkrankheiten.

Herzlich willkommen auf den Seiten des Arbeitskreis Störung der Intelligenzentwicklung!

Viele aktuelle Themen erwarten Sie!

Der Arbeitskreis ist recht offen und niederschwellig angelegt. Die Mitglieder des Arbeitskreises setzen sich aus Chefärzten und Experten unterschiedlicher Funktionsbereiche zusammen. Als aktuelle Themen stehen auf dem Programm:

  • Die Entwicklung des neuen Entgeltsystems und Abbildung der spezifischen Behandlungsangebote, sofern es die Belange geistig behinderter Menschen betrifft. Die Behandlung von Menschen mit geistiger und Mehrfach-Behinderung ist nicht zuletzt im Sinne der Umsetzung der von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenkonvention innerhalb des Systems uneingeschränkt und klar abzubilden und sicherzustellen.
  • Off-Label-use,
  • Vernetzung zwischen Kliniken und anderen Versorgern, wie Diakonie und Caritas-Behindertenhilfe, interdisziplinäre Kontakte.
  • Vernetzung mit dem DGPPN-Referat.

Der Arbeitskreis ist recht offen und niederschwellig angelegt. Die Mitglieder des Arbeitskreises setzen sich aus Chefärzten und Experten unterschiedlicher Funktionsbereiche zusammen. Als aktuelle Themen stehen auf dem Programm:

  • Die Entwicklung des neuen Entgeltsystems und Abbildung der spezifischen Behandlungsangebote, sofern es die Belange geistig behinderter Menschen betrifft. Die Behandlung von Menschen mit geistiger und Mehrfach-Behinderung ist nicht zuletzt im Sinne der Umsetzung der von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenkonvention innerhalb des Systems uneingeschränkt und klar abzubilden und sicherzustellen.
  • Off-Label-use,
  • Vernetzung zwischen Kliniken und anderen Versorgern, wie Diakonie und Caritas-Behindertenhilfe, interdisziplinäre Kontakte.
  • Vernetzung mit dem DGPPN-Referat.

Der Arbeitskreis Geistige Behinderung lädt einmal jährlich zu einer Tagung ein.

Eine Übersicht zu Spezialbereichen für geistig behinderte Menschen mit psychischen Störungen in Deutschland finden Sie hier...


 

Gerontopsychiatrie wird allgemein als Psychiatrie für Menschen im höheren Lebensalter verstanden, wobei das Lebensalter (60 Jahre) nur eine ungefähre Richtmarke ist.
Dabei geht es

  • zum einen um Menschen, die bereits in jüngeren Jahren psychisch erkrankt sind und deren Behandlung unter Berücksichtigung altersbedingter Besonderheiten fortgesetzt werden muss, und
  • zum anderen um Menschen im höheren Lebensalter, deren psychische Erkrankung aus dem Alterungsprozess resultiert.

In vielen Fällen sind es auch Menschen, die wahrscheinlich nicht mehr ins Berufsleben zurückkehren werden und deren soziale Kontaktmöglichkeiten immer mehr Einschränkungen aufweisen.

Die meisten Kliniken weisen speziell ausgewiesene Abteilungen für Gerontopsychiatrie aus.

Gerontopsychiatrie verfügt über differenzierte stationäre, teilstationäre und ambulante Behandlungsanbote und bietet darüber hinaus differenzierte Beratung für Angehörige, Betreuende und Heime an.

Im Arbeitskreis Gerontopsychiatrie, der sich aus leitenden ärztlichen und auch psychologischen Kolleginnen und Kollegen aus Pflichtversorgungskliniken zusammensetzt, werden neue Entwicklungen und Konzepte aus Diagnostik, Psychotherapie, Pharmakotherapie, Versorgung und Milieutherapie vorgestellt und diskutiert.

Informationen über aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen, die die Gerontopsychiatrie betreffen, werden ausgetauscht. Stellungnahmen werden erarbeitet.

Der Arbeitskreis Gerontopsychiatrie der BDK trifft sich zweimal im Jahr an wechselnden Klinikstandorten.

Ein enger Kontakt besteht zur DGGPP (Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie) bzw. zur DAGPP und auch zur DGPPN.


 

Arbeitskreis Sucht

Der AK Sucht der Bundesdirektorenkonferenz setzt sich zusammen aus leitenden ÄrztInnen psychiatrischer Fachkrankenhäuser oder suchtpsychiatrischer Abteilungen an Fachkrankenhäusern aus dem gesamten Bundesgebiet. Der AK Sucht berät den Vorstand der Bundesdirektorenkonferenz in allen Fragen der Suchtkrankenbehandlung und der Suchthilfe. Er hält enge Kontakte zu weiteren für die Suchtkrankenversorgung wichtigen Gremien und Institutionen wie beispielsweise der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren, dem Suchtreferat der DGPPN, der Aktion Psychisch Kranke oder der DG-Sucht. Entsprechend sind die Mitglieder des Suchtausschusses an der Durchführung und der wissenschaftlichen Beratung von Tagungen und Kongressen beteiligt.

Der AK Sucht erstellt auf externe Anfrage oder aus der internen Diskussion heraus Stellungnahmen zu allen relevanten Fragen der Suchtkrankenversorgung. Berücksichtigt werden dabei nicht nur suchtpsychiatrische Themen in engerem Sinne, sondern die ganze Breite der fachlichen und politischen Fragestellungen dieses Versorgungsgebietes. Anfragen aus Politik, Selbstverwaltung oder der Fachöffentlichkeit werden im Suchtausschuss beraten und von den Mitgliedern des Suchtausschusses den jeweiligen Experten zur Bearbeitung zugewiesen. Vortrags- und Weiterbildungstätigkeit in den jeweiligen Spezialgebieten wird angeboten.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.