Am 17.12.2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die nachträgliche Entfristung einer Sicherheitsverwahrung für unvereinbar mit der europäischen Menschenrechtskonvention erklärt. Deshalb müssen in der Bundesrepublik Straftäter, die vor der Entfristung 1998 zu einer Sicherheitsverwahrung verurteilt wurden, entlassen werden, wenn sie bereits länger als 10 Jahre sicherheitsverwahrt sind.