Liebe BDK-Mitglieder,
ab dem 25. Mai 2018 wird das Datenschutzrecht innerhalb der
EU vereinheitlicht und die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt in
Kraft.
Damit ändert sich für Sie und uns im Grunde wenig: Wir tragen auch weiterhin
dafür Sorge, dass alle Daten, sie Sie im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft
an uns übermittelt haben, ausschließlich zweckgebunden und satzungsgemäß
genutzt werden.
Im Mittelpunkt steht für uns, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, damit
sich Ihre Mitgliedschaft für Sie lohnt. Die wichtigsten Punkte haben wir zur
besseren Übersicht in folgendem Dokument zusammengestellt:
Die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unserem Newsletter basiert auf unserem „berechtigten Interesse“, Ihnen zusätzliche Informationen zu unseren Dienstleitern zur Verfügung zu stellen (gemäß den in Art. 6, Abs. 1, Satz 1, Buchst. F, Abs. 4 der DSGVO enthaltenen Bestimmungen).
Weitere Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten schützen und verarbeiten, finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung.
Bei allen Fragen, die den Umgang mit Ihren Patientendaten betreffen, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Berufsverband.
Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da.