Seit langem setzt sich die Bundesdirektorenkonferenz zusammen mit anderen Fachgesellschaften und Verbänden dafür ein, dass das derzeit in Erprobung befindliche Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser vor seiner endgültigen Einführung grundlegend verbessert und überarbeitet wird, weil sowohl der ordnungspolitische Rahmen als auch der aktuelle PEPP Entgeltkatalog schwer Kranke benachteiligen, sinnlose Drehtüreffekte erzeugen und die regionale Pflichtversorgung gefährden werden.
Im Koalitionsvertrag ist eine grundlegende Überarbeitung des Systems vereinbart, allerdings in schwer greifbaren Formulierungen.
Die unterzeichnenden Verbände sind in ernster Sorge, dass die Qualität des Versorgungssystems für Menschen mit psychischen Erkrankungen durch den im PsychEntG gesetzten ordnungspolitischen Rahmen und den vom Bundesministerium für Gesundheit per Ersatzvornahme in Kraft gesetzte PEPP-Entgeltkatalog stark gefährdet ist.
Die Verbände begrüßen und unterstützen das Bemühen des Gesetzgebers die Grundlagen der Abrechnung von psychiatrischer, kinder-und jugendpsychiatrischer und psychosomatischer Behandlung zu modernisieren. Der mittels Ersatzvornahme durch den Bundesminister für Gesundheit in Kraft gesetzte PEPP-Katalog zeigt leider jedoch so ausgeprägte systematische Mängel, dass mit einer Reifung durch Anwendung und schrittweise Anpassung im Sinne eines lernenden Systems nicht gerechnet werden kann. Hingegen bedarf es fundamentaler Anpassungen der Kalkulationssystematik.
Die meisten von Ihnen wissen bereits, dass aktuelle Entwicklungen in der forensischen Psychiatrie zu Überlegungen im Bundesministerium der Justiz geführt haben, die strafrechtlichen Grundlagen des Maßregelvollzugs zu reformieren. Die Bundesministerin hat hierzu ein Eckpunktepapier veröffentlicht (siehe 2013-08-19-eckpunktepapier-bmg-2013-08-09.pdf (1.16 MB)) und die BDK um Stellungnahme hierzu gebeten.
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im Namen des Vorstandes der BDK heiße ich Sie auf unserer Informationsseite willkommen.
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